Zum Seitenanfang
Alle Preise sind exklusive MwSt. Für Privatkunden aus Deutschland sind die Leistungen mehrwertsteuerfrei.

Mehrwertsteuerbefreiung

Der § 12 Absatz 3 UStG regelt die Steuerbefreiung für die Lieferung und Montage von Solaranlagen. Konkret bedeutet das, dass bei der Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf einem Gebäude oder Grundstück keine Umsatzsteuer anfällt.

Diese Steuerbefreiung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, die Solaranlagen installieren lassen. Allerdings müssen hierbei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Anlage beispielsweise fest mit dem Gebäude verbunden sein und der erzeugte Strom darf nur zum eigenen Verbrauch genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Steuerbefreiung nur für die Lieferung und Montage der Anlage gilt. Für den laufenden Betrieb fallen weiterhin Steuern an, wie beispielsweise die EEG-Umlage.

Insgesamt ist die Steuerbefreiung gemäß § 12 Absatz 3 UStG ein wichtiger Anreiz für die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland. Durch die Förderung von Solaranlagen wird nicht nur die Umwelt geschützt, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet.

Mit dem Klick auf der Checkbox beim Kaufabschluss besätitgen Sie die erfüllung der oben genannten Voraussetzungen.

Zuletzt angesehen